Geschäftsbedingungen der Vermittlungsagentur
  1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Vermittlung zwischen der Gastfamilie und unsere Agentur.
  2. Die der Gastfamilie überlassenen Vermittlungsvorschläge sind ausschließlich für diese bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich sein.
  3. Die Gastfamilie ist verpflichtet die geltenden Bestimmungen, Gesetze und Verträge (z. B. Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit, Au-pair-Vertrag) einzuhalten. Aupair-España stellt entsprechende Merkblätter, Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
  4. Die Gebühr beträgt bei Neuvermittlungen für einen Au-Pair Aufenthalt bis 3 Monate175 €, bis 6 Monate 350 €, und bis 12 Monate 495 €.
  5. Die Gebühren sind bei Vertragsabschluss per Überweisung sofort zahlbar auf das Konto bei der Sparkasse Fulda BLZ: 50850180 Konto: 1744688. Bei der Gebühr für die Vermittlung handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung; sie ist nicht davon abhängig, ob das Au-pair-Verhältnis erfolgreich zu Ende geführt wird. Sollte ein Bewerber während der Bearbeitungszeit vom Vertrag zurücktreten oder ein Visum wird aus Gründen, die nicht im Verschulden des Auftraggebers liegen abgelehnt, so erstattet Au-pair España die Vermittlungsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro zurück. (Nicht gültig für Wechselaupairs).
  6. Aupair-España steht sowohl der Gastfamilie als auch dem Au-pair während des gesamten Au-pair Aufenthalts beratend zur Seite und betreut das Au-pair-Verhältnis.
  7. Aupair-España übernimmt keine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung bzw. Eingliederung. Eine vorzeitige Kündigung des Au-pair-Verhältnis ist der Agentur innerhalb 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Nur aus einem schwerwiegenden Grund (Diebstahl, grobe Verletzung der Aufsichtspflicht, Gewalt gegen die Kinder) kann einseitig fristlos gekündigt werden. In jedem Fall wird die Agentur umgehend telefonisch informieret und danach unverzüglich eine Kopie der schriftlichen Kündigung zukommen lassen. Die Frist beginnt mit Eingang der Kündigung bei der Agentur. Erfolgt die Trennung innerhalb der ersten 6 Wochen nach Einreise des Au-pairs, erhält die Gastfamilie den Anspruch auf eine kostenlose Neuvermittlung aus dem Bestand der Agentur wenn sie nicht grob fahrlässig gegen das Au-pair-Programm verstoßen hat und bis zum Ablauf der Kündigung die Verpflichtungen aus der Au-pair-Verordnung ordentlich nachgekommen ist. Die Agentur ist nicht dazu verpflichtet, wenn die Kündigung ohne Angabe von Gründen erfolgt. Es kann auch keine Garantie auf ein Ersatz-Aupair abgeleitet werden, denn die Agentur hat keinen Einfluss darauf, ob der Gastfamilie das Au-pair zusagt oder nicht. Die Gastfamilie hat - nach Kündigung für das vorherige Au-pair - drei Monate Zeit, sich für ein anderes Au-pair aus dem Bestand der Agentur zu entscheiden. Danach ist die Agentur nicht mehr zu einer kostenlosen Vermittlung verpflichtet. Eine Rückerstattung der Vermittlungsgebühr ist ausgeschlossen.
  8. Sollte das eingeladene Au-pair die Stelle nicht antreten können, so erhält die Familie die Möglichkeit - ohne weitere Kosten - erneut ein Au-pair vermittelt zu bekommen.
  9. Aupair-España begleitet Au-pairs und Gastfamilie während dem gesamten Au-pair-Aufenthalt und ist behilflich bei Problemen und bietet auch die Möglichkeit der Umvermittlung.
  10. Aupair-España verpflichtet sich, den gewünschten Beginn des Au-pair-Aufenthaltes zu realisieren - übernimmt aber diesbezüglich keine Garantie und keine Haftung.
  11. Es besteht kein Anspruch auf Vermittlung. Es können keine Ansprüche gegen die Agentur Aupair-España geltend gemacht werden, wenn keine Vermittlung zustande kommt.
  12. Für die Richtigkeit von persönlichen Angaben des Au-pairs (z. B. im Fragebogen, Fotos) übernimmt Aupair-España keine Haftung.
  13. Für evtl. auftretende Schäden oder Kosten, die das Au-pair während seines Aufenthaltes bei der Gastfamilie oder Dritten verursacht, oder Kosten, die durch das Vermittlungsverfahren entstehen, übernimmt die Agentur Aupair-España keine Haftung. Zahlungsverpflichtungen des Au-pairs werden durch Aupair-España nicht übernommen.
  14. Die Gastfamilie darf grundsätzlich keine Reisekosten (z. B. Flugkosten) übernehmen, bevor das Au-pair bei der Familie angekommen ist und seine Tätigkeit aufgenommen hat. Aupair-España übernimmt keine Haftung für Reisekosten.
  15. Die Daten der Gastfamilie werden ausschließlich an Au-pairs sowie Kontaktpersonen bzw. Partneragenturen weitergegeben, soweit dies im zweckgebundenen und zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erfolgt.
  16. Der Gastfamilie ist bekannt, dass es sich um eine Dienstleistung handelt, die beschränkt ist auf die Vermittlung des Au-pairs. Die Agentur ist frei von jeglicher Verantwortung für die zukünftige Entwicklung des Au-pair-Aufenthaltes und es wird weder ein erfolgreicher Antritt noch eine erfolgreiche Durchführung und Beendigung des Au-pair-Aufenthaltes geschuldet. Die Agentur übernimmt keine Haftung gegenüber dem Au-pair und der Gastfamilie. Das Au-pair steht in keinem juristischen Verhältnis zur Agentur. Im Falle eine Missachtung der Regelungen oder unangemessenen Verhaltens seitens des Au-pairs oder der Gastfamilie, trägt die auslösende Person die Verantwortung dafür.
  17. Widerrufen Sie ihren Vermittlungsauftrag, nachdem sie einen Vorschlag schriftlich oder mündlich von der Agentur erhalten haben, wird die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € einbehalten.
  18. Wird der Vertrag seitens der Gastfamilie gekündigt, nachdem das Au-pair bereits das Visum beantragt hat oder der Au-pairvertrag abgeschlossen wurde, so werden 50% der Vermittlungsgebühr plus 50,- € Bearbeitungsgebühr berechnet.